Allgemeine Informationen zu beiden Kleinprojektefonds
Die Projektpartner müssen aus dem Programmgebiet von Interreg Österreich-Tschechien 2021-2027 kommen. Dieses umfasst:
• Österreich: Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf, Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland/Nordteil, (Wien).
• Tschechien: Jihočeský kraj, Kraj Vysočina a Jihomoravský kraj.
Der Fördersatz liegt bei maximal 80 % der förderbaren Projektkosten. Projektanträge stellen können Verbände, Vereine, Gemeinden, Schulen, Universitäten usw. gemeinsam mit einem tschechischen Partner.
KLEINPROJEKTEFONDS KULTUR UND TOURISMUS
Ziel ist es, Kleinprojekte zu fördern, welche die Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Innovation und Inklusion stärken sowie das kulturelle und touristische Angebot im jeweiligen grenzüberschreitenden Standort ergänzen, um ein einheitliches und umfassendes Produkt zu bilden.
Beispielhafte Aktivitäten:
• Restaurierung und Revitalisierung von Denkmälern im grenzüberschreitenden Kontext
• Unterstützung der Entwicklung von Museen, Ausstellungen, Galerien und Bibliotheken
• Digitalisierung des Angebots (Apps, Website)
• Marketingmaßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus
• Qualitätsverbesserung bestehender Themenwege (z.B. Beschilderung Rad-, Wander- und Reitwege)
Maximale Förderhöhe pro Projekt: 40 000 EUR
KLEINPROJEKTEFONDS FÜR BÜRGER*INNENBEGEGNUNGEN
(PEOPLE TO PEOPLE)
Ziel ist es, die grenzüberschreitenden Interaktionen zwischen Bürger*innen auszubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Kommunikation zwischen den Menschen im Grenzgebiet zu stärken. Investitionsmaßnahmen sind in diesem Schwerpunkt nicht möglich.
Beispielhafte Aktivitäten:
• Grenzüberschreitende institutionelle Zusammenarbeit
• Begegnungsmaßnahmen, Know-how-Transfer
• Austauschaufenthalte, Exkursionen, Camps
• Seminare, Workshops, Konferenzen
• Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Festivals, Ausstellungen, Kunstworkshops usw.)
• Sprachausbildung
• Sportliche Veranstaltungen
Maximale Förderhöhe pro Projekt: 24 000 EUR
Verbindliches Dokument für die Durchführung eines Kleinprojektes
Handbuch für die Kleinprojektefonds
Handbuch_fuer_KPF_V1.pdf (pdf, 718 KB)Antragsstellung
Die Antragstellung für
• den Kleinprojektefonds people-to-people sowie für
• den Kleinprojektefonds Kultur & Tourismus
erfolgt mittels eines elektronischen Antragsformulars: https://fmp.silvanortica.com
Die nächste Einreichfrist für Kleinprojekte beider Fonds ist Montag, 8. Juli 2024, 14:00 Uhr.
Beilagen zum Antrag
B3_Partnerschaftserklaerung_V1.docx (docx, 160 KB)B4_Nationale_Kofinanzierung_V1.docx (docx, 47 KB)B5_detaillierter_Kostenplan.xlsx (xlsx, 59 KB)B6a_Ehrenerklaerung_V1.docx (docx, 69 KB)B6b_Ehrenerklaerung_Investitionen_V1.docx (docx, 72 KB)B7_Hinweis_Nummerierung_Preisauskuenfte.pdf (pdf, 404 KB)Bewertung von Kleinprojekten
Die eingereichten Kleinprojekte werden einer formalen Kontrolle und in weiterer Folge einer Kontrolle der Qualität und der grenzüberschreitenden Wirkung unterzogen. Informationen zu den Bewertungskriterien
A2_Kriterien_formale_Anforderungen_Foerderfaehigkeit_V1.pdf (pdf, 592 KB)A3_Kriterien_Qualität_gueWirkung_V1.pdf (pdf, 249 KB)Umsetzung und Publizität von Kleinprojekten
Die Kommunikationsarbeit ist ein integraler Bestandteil der Projektumsetzung, die zur Erreichung der projektspezifischen Ziele beiträgt und Auswirkung auf die Aktivitäten und Qualität des Projektes hat.
KPF_Teilnehmerliste.docx (docx, 146 KB)Plakat_A3_Muster_Veranstaltungen_Sitz.docx (docx, 46 KB)programmlogo__1_.zip (zip, 2 MB)Projektabschluss und Dokumentation
Nach Projektabschluss muss der Projektträger innerhalb von 30 Kalendertagen elektronisch einen Projektbericht inkl. der verpflichtenden Anhänge an den KPF-Verwalter übermitteln.
C1_Projektendbericht_Kleinprojekt_V1.docx (docx, 62 KB)C1a_Projektzusammenfassung_V1.docx (docx, 46 KB)C1b1_Erfuellung_Projektoutputs_Kultur_Tourismus_V1.docx (docx, 51 KB)C1b2_Erfuellung_Projektoutputs_PTP_V1.docx (docx, 52 KB)D1_Dauerhaftigkeitsbericht_Kleinprojekt_V1.docx (docx, 58 KB)Weitere ergänzende Dokumente
Das verbindliche Dokument ist das KPF-Handbuch einschl. aller Anhänge. Wenn ein konkreter Punkt nicht angeführt ist, unterliegt der KPF den Bestimmungen der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln, sowie den Regeln in der Dokumentation des Programms.
Gemeinsame_foerderfahigkeitsregeln_V4_240507.pdf (pdf, 612 KB)ATCZ_Programmhandbuch_2021_2027_V3_240130.pdf (pdf, 1 MB)Publizitaetsleitfaden.pdf (pdf, 792 KB)Als Anregung für grenzüberschreitende Kleinprojekte wurden aus der vergangenen Programmperiode zwei Publikationen herausgegeben: